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Unsere Leistungen
Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)
Unsere Leistungen
Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)
Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)

Am 01.04.2006 wurde die Motorrad Abgasuntersuchung (AUK) eingeführt. Die AUK findet im Rahmen der Hauptuntersuchung statt und ist für folgende Motorräder Pflicht:
- 2- und 4-Takt Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. ab Erstzulassung 01.01.1989
Folgende Grenzwerte dürfen bei einer Prüfung nicht überschritten werden:
- Fahrzeuge ohne Kat bzw. mit ungeregeltem Kat: 4,5% vol.
- Fahrzeug mit geregeltem Kat: 0,3% vol.